Schön, Dass Du Hier bist - SChön, dass Sie hier sind.
Wir - Das Sind Katharina Leo und Nils Flashaar-Bloedorn.
wir sind approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus Leidenschaft. Unser Therapeutischer Schwerpunkt Liegt in der Verhaltenstherapie.
Manchmal geraten Kinder und Jugendliche aus dem Gleichgewicht - oft häufiger, als man denkt. Sei es durch Ängste, Sorgen, anhaltende Traurigkeit, Starke Wut, Konzentrationsschwierigkeiten oder andere Belastungen.
In unseren Praxis bieten wir geschützte Räume, in denen Junge Menschen und ihre Familien sich Verstanden fühlen, sich weiterentwickeln können und darin unterstützt werden, neue Wege zu gehen und andere Perspektiven einzunehmen. Dabei schauen wir gemeinsam darauf, was dich oder Ihr Kind im Alltag belastet oder manchmal ausbremst. Manche Verhaltensweisen waren früher vielleicht hilfreich, sind es heute aber nicht mehr.
wir Helfen bei:
Adhs
Angststörungen und Mutismus
Ass (autismus-Spektrum-Störungen, hochfunktional)
Depressionen
EInnässen/ einkoten
Esstörungen
Fütterstörungen
Regulationsstörungen in der frühen Kindheit
Schlafstörungen
Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentifikation
Trauma
Zwängen
Uns ist es wichtig, nicht nur die Schwierigkeiten zu sehen, sondern vor allem die Stärken und die Individualität jedes Kindes und Jugendlichen. Gemeinsam entwickeln wir Strategien für den Alltag, fördern das Selbstvertrauen und schaffen neue Handlungsmöglichkeiten, damit sich das Leben wieder leichter anfühlt. Je Nach Alter und Situation beziehen wir die Eltern und Bezugspersonen aktiv mit ein - denn Veränderung gelingt am besten im Miteinander.
Wir freuen uns darauf, Dich oder Sie & Ihr Kind Kennenzulernen.
Vom Erstgespräch zur Therapie
Es ist sinnvoll bereits vor dem Erstgespräch und spätestens im Rahmen der Sprechstunden Kontakt zu Ihrer Krankenkasse und ggf. der Beihilfestelle aufzunehmen. Diese können Ihnen zuvlerässig Auskunft über Ihr entsprechendes Therapie-Kontingent, die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen geben.
Bilder generiert mit Claude AI.
Kostenerstattung bei gesetzlicher Krankenversicherung
Sie sind gesetzlich versichert, auf der Suche nach einem Therapieplatz für Ihr Kind und erhalten bei niedergelassenen TherapeutInnen in absehbarer Zeit keinen Termin?
Dann habe Sie die Möglichkeit, in einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eine Therapie für Ihr Kind zu erhalten. Dies bedeutet, dass Ihre Krankenkasse die Therapiekosten übernimmt, obwohl die Privatpraxis keine gesetzliche Kassenzulassung hat (siehe hierzu auch § 13 Abs. 3 SGB V). Denn Ihr Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung. Der Weg dorthin ist meist aufwendig und nicht immer erfolgreich, da es sich um eine Einzelfallentscheidung Ihrer Krankenkasse handelt. Gerne beraten wir Sie dazu, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, ein Kostenerstattungsverfahren zu versuchen und erläuteren Ihnen die notwendigen Schritte.